Übernahme KITA-/Hortgebühren

Nach Anmeldung in der Kindertagesstätte und der Festlegung des Elternbeitrages, kann bei Vorliegen bestimmter Anspruchsvoraussetzungen beim Jugend- und Schulverwaltungsamt eine Übernahme (bzw. Teilübernahme) des Elternbeitrages für Kitagebühren beantragt werden.

Für die Überprüfung einer Ermäßigung der Hortgebühren ist zunächst der Aufnahmeantrag für den Hort bei der jeweiligen Schule zu stellen. Anschließend kann ein entsprechender Antrag auf Ermäßigung beim Jugend- und Schulverwaltungsamt gestellt werden, welcher ebenfalls an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

Genauere Informationen zu den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen sowie weitere Auskünfte erhalten Sie im Jugend- und Schulverwaltungsamt.

Ansprechpartner:
Stadt Suhl
Jugend- und Schulverwaltungsamt
Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl
Tel.: 0 36 81 - 74 26 94 oder 0 36 81 - 74 25 28