Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.

Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende sowie Schüler und Studenten, denen BAföG dem Grunde nach zusteht.


Eine Beratung sowie den Antrag erhalten Sie beim Sozialamt.


Ansprechpartner:
Stadt Suhl
Sozialamt
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl
Tel.: 0 36 81 - 74 28 08
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