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Finanzielle Hilfen für Familien

Die Elternzeit

Ein Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.

Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes möglich. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von drei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses, es bleibt aber weiter bestehen. Weiterhin besteht spezieller Kündigungsschutz sowie ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Auch Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden ist zulässig, sodass Eltern Ihre Erwerbstätigkeit nicht unterbrechen müssen und trotzdem ihr Kind selbst betreuen können.

Ansprechpartner:

Stadt Suhl
Jugend- und Schulverwaltungsamt
Herr Gerstenberg
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl
Tel. 0 36 81 - 74 26 35

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