Elterninfo.Suhltrifft.de

Ein Angebot des offiziellen Stadtportals der Stadt Suhl in Thüringen

Logo Stadt Suhl
Image

Finanzielle Hilfen für Familien

Unterhaltsvorschuss

Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für ein Kind, wenn durch den unterhaltspflichtigen Elternteil kein Kindesunterhalt gezahlt wird.

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können alleinerziehende Eltern im Jugend- und Schulverwaltungsamt für Ihr Kind stellen, wenn sie ledig, verwitwet, geschieden sind oder von ihren Ehegatten dauernd getrennt leben.

Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

Ab dem 12. Lebensjahr gelten spezielle Voraussetzungen.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses entspricht dem Mindestunterhalt, abzüglich des Kindergeldes.

Ansprechpartner:
Stadt Suhl
Jugend- und Schulverwaltungsamt
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl
Tel. 0 36 81 - 74 24 95 (Nachname des Kindes beginnt mit A–G)
      0 36 81 - 74 25 32 (Nachname des Kindes beginnt mit H-La)
      0 36 81 - 74 25 62 (Nachname des Kindes beginnt mit Le-Sa)
      0 36 81 - 74 25 03 (Nachname des Kindes beginnt mit Se-Z)

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.