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Finanzielle Hilfen für Familien

Arbeitslosengeld II

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit
• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bestreiten können. Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben (z. B. Angehörige).

Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen, auf Dauer nicht erwerbsfähig sind oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z. B.
Krankenhaus) untergebracht sind. Auszubildende, Schüler und Studenten sind ebenfalls von der Leistungsgewährung ausgeschlossen. Dieser Personenkreis hat jedoch die Möglichkeit, Leistungen für die ungedeckten Kosten der Unterkunft zu erhalten.

Arbeitslosengeld II können Sie auch dann erhalten, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, der erzielte Verdienst aber nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sicherzustellen.

Ansprechpartner:
Jobcenter
Werner-Seelenbinder-Str. 8
98529 Suhl
Tel.: 0 36 81 - 82 29 62

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