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Finanzielle Hilfen für Familien

Bildung und Teilhabe

Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie bzw. ihre Eltern
• leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
• Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach dem §§ 2,3 AsylbLG oder
• Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen

Es ist den Eltern möglich einen Antrag für Gruppenangebote die unter Anleitung stattfinden zu stellen (z.B. Babyschwimmen, Mitgliedsbeitrag Vereine oder Musikschule).

Anträge können Sie auch für Mittagessen in KITA, Schule und Hort, Klassenfahrten und Ausflüge in KITA und Schule, Lernförderung, Schülerbeförderung und Schulbedarf stellen.

Ansprechpartner:
Stadt Suhl
Sozialamt
Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl
Tel.: 0 36 81 - 74 28 84 oder 0 36 81 - 74 28 70
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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