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Finanzielle Hilfen für Familien

Kinderzuschlag

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. 

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen.

Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

Beantragen Sie Kinderzuschlag bei Ihrer zuständigen Familienkasse. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie auch direkt online stellen.

Genauere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie auf: www.famlienkasse.de

Ansprechpartner

Besucheradresse:
Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
Standort Suhl
Werner-Seelenbinder-Str. 8
98529 Suhl
Tel. 0800 - 45 55 530

Postanschrift:
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
06073 Halle

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