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Finanzielle Hilfen für Familien

Unterhalt

Wenn Mutter und Vater eines Kindes getrennt leben, hat der betreuende Elternteil einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Sicherung des Unterhaltsanspruchs.

Dieser kann im Rahmen einer Beistandschaft geltend gemacht werden. Eine Beistandschaft wird im Jugend- und Schulverwaltungsamt beantragt. Sie umfasst als Aufgabenkreis weiterhin auch die Feststellung der Vaterschaft.
In einem persönlichen Gespräch bieten wir gern unsere Beratung an.

Ansprechpartner:
Stadt Suhl
Jugend- und Schulverwaltungsamt
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl
Tel. 0 36 81 - 74 24 35 (Nachname des Kindes beginnt mit A–K) oder
      0 36 81 - 74 24 34 (Nachname des Kindes beginnt mit L–Z)