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Finanzielle Hilfen für Familien

Sozialhilfe

Sofern Sie erwerbsunfähig sind und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach dem SGB XII.

Außerdem sieht das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, z. B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor. Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.

Ansprechpartner:
Stadt Suhl
Sozialamt
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl
Tel.: 0 36 81 - 74 28 51