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Finanzielle Hilfen für Familien

Die Elternzeit

Ein Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.

Elterngeld / Elterngeld Plus

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst erziehen und betreuen und nicht mehr als 30 Wochenstunden tätig sind.

Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades zählen zum berechtigten Personenkreis.

Kindergeld

In Deutschland soll die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Dafür gibt es Kindergeld.

Kinderzuschlag

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. 

Unterhalt

Wenn Mutter und Vater eines Kindes getrennt leben, hat der betreuende Elternteil einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Sicherung des Unterhaltsanspruchs.

Unterhaltsvorschuss

Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für ein Kind, wenn durch den unterhaltspflichtigen Elternteil kein Kindesunterhalt gezahlt wird.

Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.

Arbeitslosengeld II

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit
• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Sozialhilfe

Sofern Sie erwerbsunfähig sind und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach dem SGB XII.

Unterstützung durch Stiftung

Wenn Sie von ALG II leben oder ihr Einkommen gering ist, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.